Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yogahaus am Stechlinsee (Yogahaus)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für die mietweise Überlassung von Gästezimmern und Gemeinschaftsräumen sowie alle sonstigen Leistungen des Yogahauses. Soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder Gast/Veranstalter erkennt mit der Buchung für sich und die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

2. Abschluss des Vertrages

Der Gast/Veranstalter kann schriftlich, per Email, telefonisch eine bindende Reservierungsanfrage an das Yogahaus stellen. Der Vertrag kommt erst aufgrund einer Bestätigung des Yogahauses der durch den Gast/Veranstalter vorgenommenen Reservierung zustande. Die Bestätigung erfolgt mindestens in Text-Form (E-Mail) und enthält genaue Angaben zu Mietobjekt, Mietzeit bzw. der sonstigen vereinbarten Leistung und zum Preis. Bei kurzfristigen Buchungen kommt der Vertrag auch aufgrund telefonischer Zusage oder durch Bereitstellung der gemieteten Räume zu Stande.

3. Vertragliche Leistungen

Yogahaus ist verpflichtet, die vom Gast/Veranstalter gebuchten Zimmer und sonstigen Räume in ordnungsgemäßem Zustand bereitzuhalten und die sonstigen schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es wird um möglichst frühzeitige Reservierung gebeten. Die Teilnahme an einem im Yogahaus durchgeführten Seminar setzt eine Übernachtung im Yogahaus voraus. Bei einer Vollauslastung des Yogahauses ist eine Unterbringung bei Drittanbietern möglich. Diese bedarf stets einer  vorherigen schriftlichen Vereinbarung und Zustimmung im Einzelfall durch Yogahaus. Falls gewünscht, ist das Yogahaus bei der Vermittlung und Auswahl von Unterkünften behilflich. Im Fall einer Dritt-Unterbringung stellt Yogahaus den Seminarteilnehmern einen Betrag von EUR 29,00 pro Person/Tag für die Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume in Rechnung.

4. Preise, Zahlungen, Kaution

Die Mietpreise enthalten die Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung und Endreinigung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Gast/Veranstalter hat unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Vertragspreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens acht Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Erfolgt die Buchung erst acht Wochen vor Mietbeginn, ist der gesamte Vertragspreis sofort fällig. Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisungen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Etwaige im Mietpreis nicht enthaltene Nebenkosten für besondere Vereinbarungen werden im Vertrag ausgewiesen und vor Ort in bar bezahlt. Bei Anreise ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Kaution in Höhe von EUR 100 pro Wohnung in bar zu entrichten; werden Gemeinschaftsküche und Essraum bzw. Yogaräume mitgenutzt, ist jeweils ein weiterer Kautionsbetrag von EUR 100 zu hinterlegen. Über die Kaution wird bei der Abreise abgerechnet (s. Ziffer 6)

5. Stornierungsgebühren und Rücktrittsbedingungen

5.1    Stornierungsgebühren Ferienwohnungen:

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat mindestens in Textform (Email) zu erfolgen. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen die folgenden Stornogebühren an:

  • 30 % des Mietpreises ab Buchungsdatum
  • 50 % des Mietpreises ab 90 Tage vor Mietbeginn
  • 70 % des Mietpreises ab 60 Tage vor Mietbeginn
  • 90 % des Mietpreises ab 30 Tage vor Mietbeginn
  • 100 % des Mietpreises bei unangekündigter Nichtanreise (No-Show)
  • Im Falle vorzeitiger Abreise ist der vereinbarte Mietpreis ebenfalls vollständig zu zahlen

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Stellt der Gast einen Ersatzmieter, entstehen keine Kosten. Es bleibt dem Gast stets unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Yogahaus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet hat. Ein berechtigter Rücktritt berechtigt den Gast nicht zu Schadensersatzansprüchen.

5.2   Stornierungsgebühren Veranstalter und Gruppenbuchungen:

Der Veranstalter kann jederzeit vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat mindestens in Textform (Email) zu erfolgen. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen die folgenden Stornogebühren an:

  • 30 % des Bruttorechnungsbetrags ab Buchungsdatum
  • 50 % des Bruttorechnungsbetrags ab 90 Tage vor Mietbeginn
  • 70 % des Bruttorechnungsbetrags ab 60 Tage vor Mietbeginn
  • 90 % des Bruttorechnungsbetrags ab 30 Tage vor Mietbeginn
  • 100 % des Bruttorechnungsbetrags bei unangekündigter Nichtanreise (No-Show)
  • Im Falle vorzeitiger Abreise ist der vereinbarte Bruttorechnungsbetrag ebenfalls vollständig zu zahlen

Die Stornoregelung gilt ebenfalls für die separat ausgewiesene Verpflegungsrechnung.

Stellt der Veranstalter einen Ersatzmieter, entstehen keine Kosten. Es bleibt dem Veranstalter stets unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Yogahaus ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet hat. Ein berechtigter Rücktritt berechtigt den Gast nicht zu Schadensersatzansprüchen.

5.3    Stornierungsgebühren für Yogaretreats mit Angela Holtschmidt:

Bei Rücktritt des Gastes bis 9 Wochen vor Kursbeginn betragen die Rücktritsskosten 50% vom Gesamtpreis. Danach bis 2 Wochen vor Kursbeginn 90% und ab 2 Wochen vor Kursbeginn 100%.

5.4    Rückerstattung ohne Stornierungsgebühr aufgrund der Coronapandemie:

Sollte aufgrund eines Beherbergungsverbots oder anderen coronabedingten Einschränkungen „Yogahaus am Stechlinsee“ keine Beherbergung gestattet sein, werden sämtliche Zahlungen ohne Stornogebühr vollständig zurückerstattet.

5.5    Beiderseitiges Rücktrittsrecht und Rückerstattung:

Ein beiderseitiges Rücktrittsrecht besteht, wenn „Yogahaus am Stechlinsee“ aus anderen Gründen höherer Gewalt, wie z. B. Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden, Havarien oder schwerwiegende Störungen der Haustechnik, oder anderen, nicht selbst verschuldeten Ereignissen, wie z. B. unvorhergesehenem Personalausfall, unvorhergesehenem Ausfall der Leistungen von Drittfirmen (Reisecatering), einen reibungslosen Retreatablauf nicht mehr gewährleisten kann.

Tritt ein solches Ereignis vor Retreatbeginn ein, kann der Veranstalter eine vollständige Rückerstattung verlangen. Tritt ein solches Ereignis während des Retreats ein, ist eine Teilrückerstattung zu leisten, welche sich an dem Ausmass der Einschränkung und einer möglichen Weiterführung des Retreats bemisst. Mit einer Rückerstattung werden gleichzeitig etwaige Schadenersatzforderungen abgegolten. Eine die vollständige Rückerstattung übersteigende Zahlung an den Veranstalter wird ausgeschlossen.

5.6    Rücktrittsrecht und Preisänderungsklausel:

Aufgrund der gegenwärtigen ungewissen witschaftspolitischen Gesamtsituation (Gasnotstand, Energiekrise, etc.) und den diesbezüglich angekündigten möglichen Energieausfällen und Preisexplosionen, hat „Yogahaus am Stechlinsee“ das Recht, bis spätestens 3 Monate vor Retreatbeginn gegebenenfalls eine Preisanpassung zu verlangen, deren Höhe noch zu vereinbaren ist.

Im Gegenzug erhält der Mieter/Veranstalter das Recht, von der Buchung ohne Stornierungsgebühr zurück zu treten, sollte über die Höhe der Preisanpassung keine Einigung erzielt werden.

6. Anreise, Abreise

Sofern keine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde, stehen die Zimmer am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 18 Uhr ist Yogahaus spätestens am Vortag telefonisch zu verständigen. Ist der Gast bis 18 Uhr weder angereist noch hat er sich telefonisch gemeldet, ist Yogahaus berechtigt, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Am Tag der Abreise ist das Mietobjekt bis 10:00 Uhr geräumt in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Sämtliche erhaltenen Schlüssel sind abzugeben.Bei einer verspäteten Rückgabe ist Yogahaus berechtigt, einen weiteren Miettag zu berechnen. Bei Rückgabe des Mietobjekts findet eine Besichtigung statt, bei der der Zustand auf Beschädigungen überprüft wird. Der Gast ist verpflichtet, Yogahaus während des Aufenthalts verursachte Schäden mitzuteilen. Ergibt die Besichtigung keine erkennbaren Schäden, wird die Barkaution unmittelbar zurückgegeben. Mit der Rückgabe ist kein Verzicht auf Schadensersatzansprüche verbunden, sollten sich später noch Schäden herausstellen.

7. Nutzungsbedingungen und Hausordnung

  • Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Alle Räume des Yogahauses sind Nichtraucherbereiche.
  • Offenes Feuer im Haus und im Garten ist untersagt.
  • Die Nutzung der Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Alle Möbel und das Inventar der Ferienwohnungen, insbesondere auch das Yoga-Equipment des Yogaraums, sollen in den jeweiligen Räumen des Yogahauses bleiben und dürfen weder in den Garten noch außerhalb des Geländes verbracht werden.
  • Die Räumlichkeiten des Yogahauses sind nicht ausdrücklich kindersicher. Insbesondere an Geländern, Treppen, Fensterstürzen, Steckdosen u. ä. gilt besondere Vorsicht und die Aufsichtspflicht der Eltern. Eltern und sonstige aufsichtspflichtige Erwachsene haben eine ständige Aufsichtspflicht für ihre Kinder.
  • Die Ortssatzung von Neuglobsow sieht besondere Ruhezeiten vor, die – insbesondere in den Außenanlagen (Balkon, Garten) – von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 einzuhalten sind. Die Gäste werden gebeten auch außerhalb dieser Zeiten auf ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen. 
  • Bei grobem oder wiederholtem Verstoß des Gastes gegen die vorstehenden Nutzungsbedingungen oder die Hausordnung ist Yogahaus berechtigt, nach ergebnisloser Abmahnung des Gastes den abgeschlossenen Mietvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Kündigt Yogahaus aus wichtigem Grund, so hat es Anspruch auf den gesamten vereinbarten Mietpreis.

8. Haftung

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und sonst in ihm befindlichen Gegenstände sind ebenso wie die Gemeinschaftsräume schonend zu behandeln. Der Gast hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Gast haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt oder den Gemeinschaftsräumen durch ihn oder begleitende Personen. Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes vorhanden sind oder während der Mietzeit entstehen, sind Yogahaus unverzüglich mitzuteilen. Dieses wird unverzüglich für Abhilfe sorgen. Yogahaus haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich von Pkw.

9. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Yogahaus und Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.